Die Beratung und Vertretung privater und gewerblicher Mandanten im Rahmen des Verkehrszivilrechts, beispielsweise die Durchsetzung von Schadenersatz – und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen, stellt einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts dar. Zugleich sind wir im Verkehrsstrafrecht, Verkehrsverwaltungsrecht, dem Ordnungswidrigkeitenrecht sowie in Bußgeldsachen tätig und vertreten unsere Mandanten sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.

Der Geschädigte hat nach unserer Rechtsordnung einen Rechtsanspruch auf anwaltlichen Rat bzw. dessen Tätigkeit. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit gehören im Rahmen der Schadensregulierung zum Schaden und werden dem Gesamtschaden hinzugerechnet, so dass die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit von der Haftpflichtversicherung des Schädigers mit bezahlt werden müssen. Im Falle der Verständigung auf eine Haftungsquote (Teilung des Schadens nach dem Grad des Anteils des Verschuldens) werden die Anwaltskosten ebenfalls jeweils wechselseitig anteilig von den gegnerischen Haftpflichtversicherungen erstattet.

verkehrsrecht