Im Bereich des Familienrechts beraten wir Mandanten im Zusammenhang mit Ehevertrag, Gütertrennung, Hausrat, Trennung, Scheidung, Scheidung mit Auslandsbezug (insbesondere Türkei), Zugewinn, Sorgerecht, Vaterschaft, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Unterhalt. Wir vertreten Mandanten im gerichtlichen Scheidungsverfahren, entwerfen – ggf. in Zusammenarbeit mit einem Notar – Eheverträge und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen bzw. überprüfen diese auf ihre Rechtmäßigkeit.
Zugleich beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch in Angelegenheiten des Gewaltschutzes.

familienrecht